Snap Inc. veröffentlicht zweimal jährlich Transparenzberichte. Diese Berichte geben einen wichtigen Einblick in die Anzahl und Art Anfragen zu Informationen zu den Konten von Snapchattern durch die Regierung.
Durch die Bereitstellung von sehr spezifischen und klaren Informationen darüber, wie Regierungen ihre Daten anfordern und wie wir darauf reagieren, möchten wir unseren Nutzern ermöglichen, die eigene Regierung – und uns – zur Verantwortung zu ziehen. Eine offene Gesellschaft lebt schließlich von Offenheit. Ohne Informationen über die Handhabung personenbezogener Daten unsererseits ist es für unsere Nutzer nicht wirklich nachvollziehbar, wie wir unser stetiges Engagement für ihre Privatsphäre mit den legitimen Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden vereinbaren. Da die Öffentlichkeit die Überwachung durch die Regierung zunehmend kritisch betrachtet, ist die Veröffentlichung halbjährlicher Transparenzberichte für uns eine Möglichkeit, zur Besserung dieser Situation beizutragen.
Natürlich gibt es auch Grenzen in Bezug darauf, was wir über die Überwachung durch die Regierung wissen. Laut § 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act, besser bekannt als FISA, darf die US-Regierung die elektronische Kommunikation ohne vorherige Ankündigung überwachen. Fängt die Regierung ohne unser Wissen oder unsere Beteiligung Daten ab, können wir dies natürlich nicht sichtbar machen.
Auch aus diesem Grund sind wir der Ansicht, dass der Kongress § 702 nicht ohne substanzielle Reformen in Bezug auf den zentralen Datenschutz und dem dazugehörenden Verfahren verlängern sollte.
Deutlich gesagt: Wir erlauben der Regierung den Zugriff auf Nutzerdaten zu Überwachungszwecken nicht freiwillig, unabhängig davon, ob die Überwachung direkt oder über Dritte erfolgt.
Wir geben unser Bestes, um Nutzer darüber zu informieren, wenn seitens der Regierung ihre Daten angefordert werden. Gemäß unserer Richtlinie benachrichtigen wir seit dem 15. November 2015 Snapchatter, wenn wir im Rahmen rechtlicher Verfahren zur Herausgabe von Informationen zu ihrem Konto aufgefordert werden. Es gibt nur zwei Ausnahmen von dieser Richtlinie: wenn es uns gesetzlich untersagt ist, unsere Nutzer über die Anfrage zu informieren (z. B. ein von einem Gericht angeordnetes Redeverbot) oder wenn unserer Meinung nach außergewöhnliche Umstände vorliegen (z. B. die Ausbeutung von Kindern, Lebensgefahr oder Körperverletzung).
Weitere Informationen zu Datenanfragen seitens der Regierung findest du in unserem Behördenleitfaden, unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Nutzungsbedingungen.
Berichtszeitraum
Anfragen
Account-Identifikatoren
Prozentsatz der Anfragen, bei denen Daten übermittelt wurden
1. Juli 2016 – 31. Dezember 2016
2.008
3.203
81 %
Vorladungen
744
1.278
76 %
Anordnungen auf Übermittlung von Verbindungsdaten
10
11
70 %
Gerichtsbeschlüsse
108
169
81 %
Durchsuchungsbeschlüsse
1.048
1.620
86 %
Notfälle
96
120
69 %
Abhöranordnungen
2
5
50 %
Nationale Sicherheit
Anfragen
Account-Identifikatoren*
1. Juli 2016 – 31. Dezember 2016
Anordnungen und Weisungen im Rahmen des Gesetzes zur Auslandsaufklärung und von National Security Letters
O-249
0-249
Berichtszeitraum
Notfallanfragen
Account-Identifikatoren für Notfallanfragen
Identifizierer für Notfallanfragen Prozentsatz von Requests bei denen Daten erstellt wurden,
Sonstige Anfragen
Account-Identifikatoren für sonstige Anfragen
Prozentsatz der sonstigen Anfragen, bei denen Daten übermittelt wurden
1. Juli 2016 – 31. Dezember 2016
64
95
73 %
137
175
0 %
Australien
4
6
50 %
5
8
0 %
Brasilien
0
0
N/A
1
1
0 %
Kanada
11
11
100 %
2
2
0 %
Tschechische Republik
0
N/A
N/A
1
4
0 %
Dänemark
0
N/A
N/A
3
4
0 %
Dominikanische Republik
0
N/A
N/A
1
1
0 %
Estland
0
N/A
N/A
1
1
0 %
Frankreich
4
20
100 %
19
28
0 %
DEUTSCHLAND
0
N/A
N/A
10
13
0 %
Griechenland
0
N/A
N/A
1
1
0 %
Ungarn
0
N/A
N/A
1
4
0 %
Island
0
N/A
N/A
1
1
0 %
Indien
0
N/A
N/A
3
3
0 %
Irland
1
1
100 %
1
3
0 %
Israel
1
1
0 %
0
N/A
N/A
Malta
0
N/A
N/A
1
1
0 %
Mexiko
0
N/A
N/A
1
1
0 %
Neuseeland
0
N/A
N/A
1
1
0 %
Norwegen
0
N/A
N/A
1
1
0 %
Singapur
0
N/A
N/A
2
2
0 %
Spanien
0
N/A
N/A
2
3
0 %
Schweden
0
N/A
N/A
11
15
0 %
Schweiz
1
3
0 %
2
3
0 %
Vereinigtes Königreich
42
53
69 %
64
73
0 %
Berichtszeitraum
Anfragen zur Löschung
Prozentsatz der Anfragen, bei denen Inhalte entfernt wurden
1. Juli 2016 – 31. Dezember 2016
0
N/A
Berichtszeitraum
DMCA-Abmahnungen nach Urhebergesetz
Prozentsatz der Anfragen, bei denen Inhalte entfernt wurden
1. Juli 2016 – 31. Dezember 2016
18
67 %
Berichtszeitraum
DMCA-Gegendarstellungen
Prozentsatz der Anfragen, bei denen Inhalte wiederhergestellt wurden
1. Juli 2016 – 31. Dezember 2016
0
N/A
* „Merkmale zur Identifizierung eines Kontos“ enthält die Anzahl der von Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Anfragen auf Herausgabe von Nutzerinformationen für gerichtliche Verfahren angegebenen Identifizierungsmerkmale (z. B. Benutzername, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.). Zu einigen rechtlichen Verfahren können mehr als ein Identifizierungsmerkmal gehören. In einigen Fällen lässt sich anhand mehrerer Identifizierungsmerkmale ein einzelnes Konto identifizieren. In Fällen, in denen sich ein bestimmtes Identifizierungsmerkmal in mehreren Anfragen wiederfindet, wird jeder Fall einzeln aufgeführt.