Es liegt in deiner Verantwortung dafür zu sorgen, dass deine Inhalte und alle Marken, Produkte oder Dienstleistungen, für die sie werben, für Snapchatter ab 13 Jahren geeignet sind. Wir können dir die Möglichkeit einräumen, deine zur Verfügung gestellten Inhalte auf eine bestimmte Altersgruppe zu beschränken. Falls die Inhalte gemäß dieser Richtlinie oder gemäß den anzuwendenden Gesetzen oder Branchenstandards in der Region, in der die Inhalte gezeigt werden, eine Altersbeschränkung erfordern, bist du dafür verantwortlich, diese Zielgruppenoptionen zu verwenden und die korrekte(n) Altersgruppe(n) auszuwählen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn du dies nicht tust. Falls eine gewünschte Altersoption nicht verfügbar ist, darfst du die Kampagne nicht veröffentlichen.
Kommerzielle Inhalte, die sich auf Wohnen, Kredit oder Beschäftigung beziehen und sich gegen eine bestimmte Rasse, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, nationale Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Behinderung oder Zustand oder gegen ein Mitglied einer geschützten Gruppe richten oder darauf abzielen (sofern anwendbar), sind nicht zulässig.
Außerdem bist du dafür verantwortlich, dass dein Inhalt und deine Angaben allen geltenden Gesetzen, Statuten, Verordnungen, Vorschriften, Regeln der öffentlichen Ordnung, Branchenkodizes und Bestimmungen entsprechen.
Alle Pflichtangaben, Haftungsausschlüsse und Warnungen müssen klar und auffällig sein.
Kommerzielle Inhalte müssen den kommerziellen Charakter der Inhalte und die beworbene Marke kennzeichnen. Du musst auch das Tool "Bezahlte Werbepartnerschaft" von Snap verwenden, um diese Inhalte zu kennzeichnen. Falls erforderlich, musst du den erforderlichen Haftungsausschluss oder das Wasserzeichen beifügen, das darauf hinweist, dass deine kommerziellen Inhalte retuschiert wurden.
Hier sind einige Beispielszenarien, wann du das Tool "Bezahlte Werbepartnerschaft" verwenden musst:
Du bist Creator*in und erstellst Rollerskate-Videos. Eine Rollerskate-Marke schickt dir Geld dafür, dass du ihre Marke in einem Snap erwähnst.
Muss man das Label „Bezahlte Werbepartnerschaft“ anwenden? Ja, weil du für die Werbung bezahlt wirst.
Die Rollerskate-Marke schickt dir kein Geld, aber sie schickt dir ein Paar Rollerskates „kostenlos“ – mit der Bitte, dass du die Skates bewertest, falls sie dir gefallen.
Muss man das Label „Bezahlte Werbepartnerschaft“ anwenden? Ja, weil du etwas Wertvolles (die Skates) im Austausch für eine Werbeaktion erhalten hast.
Die Rollerskate-Marke schenkt dir keine Skates. Du kannst dir aber einige Skates für ein Video ausleihen, wenn du ihre Marke erwähnst oder das Logo irgendwo zeigst.
Muss man das Label „Bezahlte Werbepartnerschaft“ anwenden? Ja.
Du kaufst dir die Skates selbst, um sie zu bewerten; du tust dies auch für andere Skate-Marken.
Muss man das Label „Bezahlte Werbepartnerschaft“ anwenden? Nein, weil du in keiner Weise von der Marke bezahlt wirst.
Du stellst Rollerskates her und verkaufst sie.
Muss man das Label „Bezahlte Werbepartnerschaft“ anwenden? Ja, um offenzulegen, dass du einen Anreiz hast, die Rollerskates zu empfehlen.
Du nimmst zur Kenntnis, dass kommerzielle Inhalte, die du in deinem öffentlichen Profil postest, auch im Bereich „Für dich“ von Snapchat verfügbar gemacht werden können. Daher stellst du sicher, dass alle Pflichtangaben auch in diesem Kontext angemessen sind. Damit deine kommerziellen Inhalte das größtmögliche Publikum in Storys, Spotlight, Map oder anderen Bereichen der App erreichen, müssen deine Angaben in diesen Kontexten sichtbar und angemessen sein. Wenn du beispielsweise 6 Snaps kommerzieller Inhalte postest, aber nur der erste Snap den kommerziellen Charakter offenbart, dann kommt nur der erste Snap für eine Verbreitung über dein öffentliches Profil hinaus infrage.
Wenn du Snapchatter zur Angabe personenbezogener Daten aufforderst, musst du deutlich machen, dass du und nicht Snap die Daten erfasst, und du musst an den Stellen, an denen personenbezogene Informationen verlangt werden, Datenschutzbestimmungen bereitstellen.
Kommerzielle Inhalte dürfen ohne vorherige Erlaubnis keine Informationen über die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Anschauungen, die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, die Gesundheit, das Sexualleben oder die Krankengeschichte erfassen.
Personenbezogene Informationen müssen auf sichere Weise erfasst und verarbeitet werden.
Kommerzielle Inhalte dürfen nicht gegen die geistigen Eigentums-, Öffentlichkeits- oder sonstige gesetzlich geregelte Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen verstoßen. Du musst über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen für alle Elemente deines Inhalts verfügen, einschließlich für die Verwendung von durch Snap bereitgestellten Inhalten, wie Musik, Linsen und Geofiltern.
Verwende weder den Namen, das Abbild (einschließlich ähnlich aussehender Personen), die Stimme (einschließlich ähnlich klingender Personen) noch andere identifizierende Merkmale einer Person oder Marke ohne deren Zustimmung.
Falls du der Ansicht bist, dass auf Snapchat geschaltete kommerzielle Inhalte gegen deine Urheber-, Marken- oder Öffentlichkeitsrechte verstoßen, empfehlen wir dir, zu versuchen, den Herausgeber direkt zu kontaktieren und die Angelegenheit mit ihm zu klären. Alternativ können Inhaber von Rechten und ihre Beauftragten mutmaßliche Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte hier an Snap melden. Wir nehmen alle derartigen Meldungen sehr ernst.
Kommerzielle Inhalte dürfen keine Zugehörigkeit zu oder Billigung durch Snap oder dessen Produkte suggerieren. Das bedeutet, dass kommerzielle Inhalte keine im Besitz von Snap befindlichen Markenzeichen, Bitmoji Grafiken oder Darstellungen der Snapchat Benutzeroberfläche verwenden dürfen, es sei denn, dies ist in den Snapchat Markenrichtlinien oder den Bitmoji Markenrichtlinien gestattet. Kommerzielle Inhalte dürfen auch keine veränderten oder verwechselbar ähnlichen Variationen einer Snap-eigenen Marke enthalten.
Werbeaktionen auf Snapchat unterliegen den Snap-Regeln für Werbeaktionen.